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   BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99   

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https://dejure.org/1999,3431
BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99 (https://dejure.org/1999,3431)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1999 - 1 BvR 346/99 (https://dejure.org/1999,3431)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 1 BvR 346/99 (https://dejure.org/1999,3431)
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90jährige Vermieterin

Art. 3 GG, Willkür, § 566 BGB <Fassung bis 31.8.01>

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufhebung eines mietrechtlichen Räumungsurteils wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 129
  • ZMR 1999, 680
  • EuGRZ 1999, 494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
    Dieser Ansatz stimmt mit der in Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Ansicht überein, daß für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen nach den §§ 133, 157 BGB darauf abzustellen ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstehen mußte (vgl. BGHZ 103, 275 ; BGH, NJW 1988, S. 2878 ; Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 9 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
    Dieser Ansatz stimmt mit der in Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Ansicht überein, daß für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen nach den §§ 133, 157 BGB darauf abzustellen ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstehen mußte (vgl. BGHZ 103, 275 ; BGH, NJW 1988, S. 2878 ; Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 9 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
    Es entspricht der herkömmlichen zivilrechtlichen Dogmatik, bei der Auslegung von Willenserklärungen gemäß den §§ 133, 157 BGB zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt außerhalb des Erklärungsakts liegende Begleitumstände, wie insbesondere die Entstehungsgeschichte eines Vertrags, in die Interpretation einzubeziehen (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2966; Heinrichs, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl. 1999, § 133 Rn. 14-19).
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