Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99 |
90jährige Vermieterin
Art. 3 GG, Willkür, § 566 BGB <Fassung bis 31.8.01>
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch ein mit dem Willkürverbot nicht zu vereinbarendes Räumungsurteil nach Eigenbedarfskündigung
- Wolters Kluwer
Räumungsurteil - Willkürverbot - Mietkündigung - Kündigung wegen Eigenbedarfs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsbindungswillen; Willenserklärung; Auslegung; Willkür; Schriftformerfordernis; Schriftform; Vermieter; Alter
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Aufhebung eines mietrechtlichen Räumungsurteils wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG
Verfahrensgang
- LG München I, 13.01.1999 - 14 S 14877/98
- BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 129
- ZMR 1999, 680
- EuGRZ 1999, 494
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ). - BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87
Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
Dieser Ansatz stimmt mit der in Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Ansicht überein, daß für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen nach den §§ 133, 157 BGB darauf abzustellen ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstehen mußte (vgl. BGHZ 103, 275 ;… BGH, NJW 1988, S. 2878 ;… Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 9 f., jeweils m.w.N.). - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
Dieser Ansatz stimmt mit der in Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Ansicht überein, daß für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen nach den §§ 133, 157 BGB darauf abzustellen ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstehen mußte (vgl. BGHZ 103, 275 ; BGH, NJW 1988, S. 2878 ;… Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 9 f., jeweils m.w.N.). - BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97
Auslegung einer vertraglichen Bestimmung
Auszug aus BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 346/99
Es entspricht der herkömmlichen zivilrechtlichen Dogmatik, bei der Auslegung von Willenserklärungen gemäß den §§ 133, 157 BGB zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt außerhalb des Erklärungsakts liegende Begleitumstände, wie insbesondere die Entstehungsgeschichte eines Vertrags, in die Interpretation einzubeziehen (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2966;… Heinrichs, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl. 1999, § 133 Rn. 14-19).
- BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99
Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das …
Die Entscheidung des Oberlandsgerichts verstößt deshalb gegen das Grundrecht des Beschwerdeführers auf ein objektiv willkürfreies Verfahren und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; BVerfG NJW-RR 1993, 1090; NJW 1994, 241, 242; 1995, 124, 125; 1996, 1531; EuGRZ 1999, 494).